Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Tagessitting / Pensionsvertrag

 

Der Vertrag wird zwischen Tier – Tagessitting / Pension Magstadt (in Folge TTS genannt) und dem Tierhalter geschlossen.

TTS allein entscheidet ob die Tiere zur Betreuung aufgenommen werden. Der Tierhalter wird vor Vertragsabschluss auf die Allgemeinen Geschäfsbedingen hingewiesen und muss sich schriftlich damit einverstanden erklären. Sollte während dem Aufenthalt des Tieres ein aussergewöhnlich unsoziales Verhalten erkennbar werden, wird TTS die Betreuung mit sofortiger Wirkung beenden und den Vertrag auflösen. Der Tierhalter hat dafür zu sorgen das dass Tier schnellstmöglich abgeholt wird.

 

Vorausetzungen für einen Vertragsabschluss

 

Die Tiere müssen nachweislich Gesund sein. Ein Nachweis über regelmäßige Tierarztbesuche ist durch Vorlage des Tierausweises / Impfbuches zu erbringen. Eine gültige Haftpflichversicherung bei Hunden wird vorausgetzt.

Die Tierhalter werden in einem Vorabgespräch in den Räumlichkeiten von TTS über die Betreuungsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt. TTS nimmt keine läufige Hündinen auf.

TTS versteht sich als Betreuungsbetrieb und nicht als Erziehungs - oder Ausbildungsbetrieb. Ein Vertrag kommt erst nach eingehender Prüfung der Tiere auf ihre soziale Verträglichkeit zustande.

 

Kosten, Gebühren und Storno allgemein

 

Der Tierhalter erklärt sich mit der Unterzeichnung des Vertrages mit den aktuellen Preisen laut Preisliste einverstanden. Der Rechnungsbetrag ist bei Abgabe des Tieres komplett in Bar zu entrichten. Für die Wintermonate, ( Oktober bis einschließlich April ), fallen Heizkosten als Zusatzgebühren an.

 

Pensionsaufenthalt

 

Die Höhe der einzelnen Kosten ist im Vertrag / Buchungsbestätigung ersichtlich aufgeführt.

Die Abgabe - und Abholtage werden als volle Tage berechnet.

Bei vorzeitiger Abholung des Tieres gibt es keine Rückerstattung. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn werden 50% Stornogebühren berechnet. Danach 75%. Für evtl. Tierarztbesuche während dem Aufenthalt des Tieres bei TTS wird eine Pauschale von 15.- Euro zusätzlich zu den anfallenden Tierarztkosten berechnet. Diese Kosten sind vom Tierhalter bei Abholung des Tieres zu begleichen.

 

Haftung

 

TTS schließt jegliche Haftung auf Schadensersatz aus, es sei denn es handelt sich nachweislich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegenüber den Tieren. Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass das Tier auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Für vom Tierhalter mitgebrachte Gegenstände übernimmt TTS keine Haftung.

 

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© Heike Heinze *Zertifikat über den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz, vom Veterinäramt Böblingen genehmigt und kontrolliert

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